Was auch kommt:
Ich bleibe in Balance.
✓ Mit meinem Einkommensschutz
Ob Wohnen, Urlaub oder die Erfüllung Ihrer Wünsche: Mit Ihrem Einkommen finanzieren Sie sich und Ihrer Familie ein sorgenfreies Leben. Daher ist es umso wichtiger, sich vor den Gefahren eines möglichen Einkommensverlustes, z.B. durch eine Erkrankung oder einen Unfall zu schützen.
Mit unseren individuellen Lösungen – der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Grundfähigkeitsversicherung – versichern Sie das, was wirklich wichtig ist:
Ihre Lebensqualität
Durch Ihre körperliche Arbeit und die Unfallgefahr an hochtemperierten Arbeitsgeräten ist die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, höher als in anderen Berufen.
Hinzu kommen auch berufstypische Krankheiten, wie beispielsweise eine Mehlstauballergie, die dazu führen können, dass Sie Ihren Beruf als Konditor/-in nicht mehr oder nur noch zu einem Teil ausführen können.
Profitieren Sie als Konditor/-in von besonders attraktiven Angeboten unserer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie Konditormeister/-in sind, Tätigkeiten im Büro übernehmen oder Mitarbeiter führen.
Sichern Sie sich gerade in jungen Jahren langfristig günstige Beiträge.
Wir geben Ihnen unser Leistungsversprechen: Bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit erhalten Sie von uns die volle Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe. Selbstverständlich führen wir den Vertrag auch im Versicherungsfall mit Ihnen fort – ohne dass Sie weitere Beiträge dafür bezahlen müssen.
Damit Einkommen und Lebensqualität immer in Balance bleiben:
Jetzt zu SI Worklife informieren
Berufsunfähigkeitsschutz auch bei langfristigem vollständigem Tätigkeitsverbot
Sie haben die Wahl: Auszahlung einer Rente für max. 24 Monate
z.B. nach Ihrer bestandenen Meisterprüfung oder einer Hochzeit
Mit Start des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Durch YouTube können Cookies gesetzt werden. Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
SI-WorkLife EXKLUSIV | SI-WorkLife EXKLUSIV PLUS | |
Keine Beitragszahlung für die Dauer der Berufsunfähigkeit | ✔︎ | ✔︎ |
Vollständige Rentenzahlung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Demenz | wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich 2 Jahre andauert | wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6 Monate andauert |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | – | Einschluss möglich: maximal 24 Monate wird eine Rente ausgezahlt |
Infektionsklausel*
(Tätigkeitsverbot für mindestens 6 Monate) |
gilt nur für medizinisches und pflegerisches Personal | gilt auch für alle Personen, die im Lebensmittelhandwerk arbeiten |
Wiedereingliederungshilfe bis zu 12 Monatsrenten | max. 10.000 € | max. 12.000 € |
*Weitere Informationen zur Infektionsklausel finden sie unter dem oberen Tab Infektionsklausel
Sollte die Gefahr bestehen, dass die versicherte Person Dritte infizieren könnte und ihr hierdurch durch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verboten wird, ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen (vollständiges Tätigkeitsverbot), setzen wir dies einer Berufsunfähigkeit gleich. Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstrecken.
Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Grundfähigkeiten absichern und Lebensstandard schützen
Sie verbringen einen Großteil Ihres Tages mit körperlicher Arbeit, daher ist gerade für Sie als Konditor/-in die Grundfähigkeitsversicherung eine geeignete und preisgünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vor allem in handwerklichen Berufen führt eine Beeinträchtigung der
körperlichen Leistungsfähigkeit schnell zum Verdienstausfall.
Sollten Sie eine Grundfähigkeit wie beispielsweise das Sehen oder Greifen für voraussichtlich mindestens 6 Monate verlieren, können Sie Ihr Einkommen mit der Grundfähigkeitsversicherung schützen.
Sie erhalten eine garantierte, monatliche Rente und federn so Ihre Einkommensverluste ab. Bei uns können Sie sogar die Nutzung des Smartphones Grundfähigkeit absichern!
volle Leistung bereits bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit, Demenz oder Pflegebedürftigkeit
Anpassungsmöglichkeiten Ihres Versicherungsschutzes je nach Lebenssituation
Wechselrecht für unter 30-jährige in die Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne Gesundheitsprüfung
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SI-WorkLife KOMFORT | SI-WorkLife KOMFORT PLUS | |
Auszahlung der monatlichen Rente bei Pflegebedürftigkeit und Demenz | ✔︎ | ✔︎ |
Option: Worst-Case Kapitalhilfe
Einmalzahlung bei schwerer Krankheit (z.B. nach einem Herzinfarkt oder bei einer Krebserkrankung) |
✔︎ | ✔︎ |
Option: Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung für unter 30-jährige ohne Gesundheitsprüfung möglich | ✔︎ | ✔︎ |
Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.